Das Modell "Begleitendes Fahren" ist ein Angebot an Fahranfänger, um zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen. Die Statistik belegt, dass die Unfallrate seit der Einführung des begleitenden Fahrens gesunken ist. Die Sicherheit und Aufmerksamkeit der jungen Fahrer wird durch dieses Modell positiv unterstützt.
deutlich geringeres Unfallrisiko im ersten Jahr
wesentlich weniger Alkoholfahrten
ein Jahr früher mit der Fahrpraxis beginnen
Führerscheinklassen M, L und S sind ohne weitere Prüfung und Kosten enthalten
Mindestalter 17 Jahren (Anmeldung bereits schon ab 16,5 Jahren)
Ausbildung in den Klassen B / BE
Das Fahren ist nur mit einer oder mehreren Begleitpersonen erlaubt
Bei Antragstellung muss die Begleitperson/en namentlich genannt werden
Außerdem gilt für die Begleitperson:
Mindestalter von 30 Jahren
Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (PKW) seit mindestens 5 Jahren
nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg
Theorieprüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Prakt.- Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Es wird kein EU-Führerschein ausgehändigt
Mit Erhalt der Prüfbescheinigung beginnt die 2 jährige Probezeit
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig
EU-Führerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden