Das Modell "Begleitendes Fahren" ist ein Angebot an Fahranfänger, um zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen. Die Statistik belegt, dass die Unfallrate seit der Einführung des begleitenden Fahrens gesunken ist. Die Sicherheit und Aufmerksamkeit der jungen Fahrer wird durch dieses Modell positiv unterstützt.  
     
   
 
   
 
  • deutlich geringeres Unfallrisiko im ersten Jahr

  • wesentlich weniger Alkoholfahrten

  • ein Jahr früher mit der Fahrpraxis beginnen

  • Führerscheinklassen M, L und S sind ohne weitere Prüfung und Kosten enthalten
   
 
   
     
   
 
   
 
  • Mindestalter 17 Jahren (Anmeldung bereits schon ab 16,5 Jahren)

  • Ausbildung in den Klassen B / BE

  • Das Fahren ist nur mit einer oder mehreren Begleitpersonen erlaubt

  • Bei Antragstellung muss die Begleitperson/en namentlich genannt werden


Außerdem gilt für die Begleitperson:

  • Mindestalter von 30 Jahren

  • Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (PKW) seit mindestens 5 Jahren

  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg
   
 
   
     
   
 
   
 
  • Theorieprüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

  • Prakt.- Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

  • Es wird kein EU-Führerschein ausgehändigt

  • Mit Erhalt der Prüfbescheinigung beginnt die 2 jährige Probezeit

  • Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig

  • EU-Führerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden